Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Betreiber, die vor dem 07.07.2009 ein Vertragsverhältnis mit SFY geschlossen haben, gelten weiterhin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Stand 01.01.2007, solange er nicht von seinem Recht auf Upgrade Gebrauch macht.

Zu den AGB Stand 01.01.2007


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertrag

§1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des Vertrages
  1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen der internetwelt storeforyou.de GmbH, Am Kirschberg 20, 97218 Gerbrunn (nachfolgend SFY) im Folgenden „Anbieter“ genannt und dem Portalbetreiber (nachfolgend PB).
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Portalbetreibers werden nicht anerkannt, es sei denn, SFY hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Bestandteil des Vertrages sind die zum Vertragsabschluss jeweils gültigen Directories mit Regelungen zur Höhe von Provisionen und Prämien.
  3. Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung von Nutzungsrechten, die Gewährung von Dienstleistungen und die Zahlung von Provisionen und Prämien durch SFY an den Portalbetreiber.
  4. Der Portalbetreiber schließt den Vertrag im Rahmen der bereits ausgeübten oder durch Abschluss des Vertrages aufgenommenen unternehmerischen Tätigkeit, Verbraucher sind vom Abschluss von Verträgen ausgeschlossen. Der Portalbetreiber sichert zu, dass er bei Abschluss dieses Rechtsgeschäfts in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  5. Der Vertrag kann vollständig auf elektronischem Weg oder schriftlich abgeschlossen werden. Der Portalbetreiber beantragt den Abschluss eines Vertrages durch Ausfüllen und Abschicken des elektronischen Formulars über die Internetseite www.storeforme.de. Die Eingaben werden am Bildschirm bestätigt, wobei die Möglichkeit besteht, Korrekturen anzubringen, und können vom Portalbetreiber ausgedruckt werden. Nach dem Zugang eines vollständig ausgefüllten Formulars wird die Internet-Stadt des Portalbetreibers bereits vorläufig freigeschaltet. Der Portalbetreiber kann im Backoffice-Bereich der Seite www.storeforme.de die vertragsbestandteiligen Directories einsehen.

    Der Portalbetreiber erhält von SFY eine automatisch generierte E-Mail Bestätigung an die vom Portalbetreiber angegebene E-Mail-Adresse. In dieser E-Mail wird erneut auf diesen Vertrag und die vertragsbestandteiligen Directories Bezug genommen. Diese E-Mail stellt die Aufforderung an den Portalbetreiber dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsabschluss mit SFY abzugeben. Der Portalbetreiber kann ein Angebot durch Betätigen des individualisierten Bestätigungslinks elektronisch abgeben.
§2 Leistungen und Pflichten von SFY
  1. SFY betreibt unter anderem unter der Domain www.storeforyou.de Internet-Portale zum Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Endkunden können sich auf dem Portal registrieren und Leistungen oder Waren bestellen und für getätigte Umsätze Rückvergütungen erhalten. SFY ist dabei Vermittler für Waren und Dienstleistungen Dritter. SFY ermöglicht dem Portalbetreiber, unter dessen Namen eine solche von SFY gemanagte Internet-Stadt (Shopping Portal) zu betreiben. Der Portalbetreiber verdient hierdurch Provisionen für die über seine Internet-Stadt von Endkunden verursachten Umsätze. Hierzu erbringt SFY die folgenden Leistungen:
    1. Betrieb der Internet-Stadt

      SFY verwaltet im Namen des Portalbetreibers eine Internet-Stadt. SFY übernimmt dabei die Gestaltung, den technischen Betrieb, die Anbindung der Leistungsangebote Dritter und die Abrechnung von Rückvergütungen zu Gunsten der Endkunden. Gestaltung, Erweiterung und Auswahl der Produktpalette obliegt SFY. Der Portalbetreiber ist Anbieter der Internet-Stadt im Sinne des Telemediengesetzes. Der Portalbetreiber kann eine eigene Domain bereitstellen, unter der die Internet-Stadt gemäß den Vorgaben für Tracking abrufbar ist.
    2. Der Portalbetreiber erhält von SFY Provisionen für die über die Internet-Stadt des Portalbetreibers getätigten Umsätze nach Maßgabe der jeweils gültigen Directories.
    3. SFY unterstützt den Portalbetreiber durch Marketingmaßnahmen und Schulungsangebote.
§3 Pflichten des Portalbetreibers
  1. Der Portalbetreiber ist verpflichtet, eine Gebühr an SFY zu entrichten. Die Gebühr wird sofort nach Vertragsschluss fällig. Die Höhe der Nutzungsgebühr richtet sich nach den bei Vertragsabschluss gültigen Directories.
  2. Der Portalbetreiber verpflichtet sich gegenüber SFY innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung die Anmeldung eines Gewerbes oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachzuweisen und die für den Vorsteuerabzug notwendigen Angaben, insbesondere Steuernummer und/oder Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen.
§4 Testzeitraum und Rücktrittsrecht
  1. Der Portalbetreiber hat die Möglichkeit, die Leistungen von SFY unverbindlich zu testen. Der Portalbetreiber räumt dem Anbieter daher ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Der Portalbetreiber ist an den Vertrag nicht gebunden, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Beantragung des Vertrages in Textform seinen Rücktritt erklärt.
  2. Der Rücktritt erfolgt auf dem Postweg oder an die E-Mail Adresse info@storeforyou.de.
  3. Im Falle eines fristgemäßen Rücktritts werden sämtliche Leistungen, insbesondere geleistete Gebühren abzüglich pauschalierter Bearbeitungsgebühren zurückerstattet. Etwaig erworbene Ansprüche des Portalbetreibers verfallen.
§5 Vertragsdauer und -beendigung
  1. Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der Art der gewählten Portalvariante (z.B. Mini- und Profi-Portal) und wird in den Directories geregelt.
  2. Der Portalbetreiber hat jederzeit die Möglichkeit, auf sein Nutzungsrecht gegenüber SFY durch Kündigung zu verzichten und dadurch das Vertragsverhältnis zu beenden. Die Verpflichtung, die vertraglich vereinbarten Gebühren zu bezahlen, ist hiervon unberührt. Dies gilt auch bei einer Zahlung von Gebühren auf Raten. Ein Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren besteht nicht. Die Kündigung umfasst im Zweifel auch einen Verzicht auf angesammelte Anwartschaften, Provisionen oder Prämien.
  3. SFY kann den Vertrag außerordentlich kündigen, wenn der Portalbetreiber gegen wesentliche Vertragspflichten nachhaltig verstößt. Ein solcher Verstoß ist insbesondere anzunehmen, wenn der Portalbetreiber es unternimmt, unter falschen Angaben gegenüber Endkunden oder neuen Portalbetreibern Vertragsschlüsse zu vermitteln.
  4. Kommt der Portalbetreiber mit der Zahlung der Gebühr oder einer vereinbarten Ratenzahlung in Verzug, können keine Provisionen oder Prämien angefordert werden. Gerät der Portalbetreiber für mehr als vier Wochen in Verzug, kann SFY
    1. den Zugang zur Internet-Stadt sperren und/oder
    2. das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen.
  5. Im Falle der außerordentlichen Kündigung besteht kein Anspruch des Portalbetreibers auf Rückzahlung von bereits geleisteten Gebühren. SFY ist berechtigt, Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns in Höhe von 85 % der vertraglich vereinbarten Gebühren unter Anrechnung geleisteter Gebühren zu verlangen, wobei dem Portalbetreiber der Beweis gestattet ist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
§6 Fälligkeit und Abrechnung von Provisionen
  1. Provisionen werden, sofern in den Directories nichts Abweichendes geregelt ist, zwei Wochen nach vorbehaltsloser Zahlung der Provision durch den Dritten an SFY, abgerechnet und zur Auszahlung fällig. Voraussetzung der Auszahlung ist, dass der Portalbetreiber seine Verpflichtungen aus § 3 dieses Vertrages erfüllt hat.
  2. Die Abrechnung erfolgt über das Online-Berichtstool. Der Portalbetreiber hat die Möglichkeit, Abrechnungen herunterzuladen und dauerhaft abzuspeichern oder auszudrucken.
  3. Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung des Portalbetreibers durch Überweisung auf ein deutsches Bankkonto. Als Zahlungshandlung gilt der Überweisungsauftrag von SFY. Sofern durch die Überweisung auf ein ausländisches Konto zusätzliche Gebühren entstehen, hat diese der Portalbetreiber zu tragen.
  4. SFY zahlt Provisionen an den Portalbetreiber nur dann inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer aus, sofern der Portalbetreiber gegenüber SFY die für den Vorsteuerabzug notwendigen Angaben mitgeteilt hat, insbesondere die Steuernummer und vollständige Unternehmensbezeichnung. Falls der Portalbetreiber nicht in der Lage ist, seine Unternehmereigenschaft nachzuweisen, kann SFY den Nettobetrag auszahlen. Auszahlung erfolgt dabei jedoch nur halbjährlich. Sofern die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nachträglich nachgewiesen werden, erfolgt die Nachzahlung von Umsatzsteuer nur gegen Berechnung des pauschalierten Bearbeitungsmehraufwandes.
  5. Soweit für die Höhe einer Provision maßgeblich ist, welche Clubstufe ein Portalbetreiber erreicht hat, ist auf den Fälligkeitszeitpunkt der Provision abzustellen.
§7 Vermittlung neuer direkter Portalbetreiber
  1. Der Portalbetreiber kann für die erfolgreiche Vermittlung von neuen Portalbetreibern an SFY Prämien nach Maßgabe der zum Zeitpunkt der Vermittlung gültigen Directories erhalten.
  2. Voraussetzung für die Fälligkeit einer Prämie ist der wirksame Abschluss eines Vertrages durch den direkt geworbenen neuen Portalbetreiber und dessen fristgerechte, vollständige Bezahlung der Nutzungsgebühren.
  3. Eine Prämie wird nicht ausgezahlt,
    1. wenn der werbende oder der geworbene Portalbetreiber mit der gesamten Gebühr oder einem Teil für mehr als 30 Kalendertage in Verzug geraten ist oder
    2. wenn ein Portalbetreiber seine Nutzungsrecht ausschließlich dazu verwendet, im Wege progressiver Kundenwerbung über den Abschluss von Verträgen mit neuen Portalbetreiber Umsätze zu erzielen.
  4. Sofern der Portalbetreiber bei dem Vertragsabschluss des direkt geworbenen Portalbetreibers unmittelbar mitwirkt, hat der Portalbetreiber durch Kontrolle geeigneter Dokumente (z.B. Ausweis, Bankkarten) sicherzustellen, dass Identität, Bankverbindung und Kontaktdaten des geworbenen Portalbetreiber korrekt an SFY übermittelt werden. Eine unmittelbare Mitwirkung liegt insbesondere dann vor, wenn der Portalbetreiber beim Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars zum Vertragverhältnis persönlich anwesend ist oder die Anmeldung im Auftrag des neuen Portalbetreibers vornimmt..
  5. Der Portalbetreiber ist nicht berechtigt, im Namen von SFY Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.
  6. Der Portalbetreiber haftet SFY für Schäden und entgangene Portalgebühren bei Verletzung von Pflichten aus § 7 Nr. 3, 4 und 5.
§8 Willenserklärungen und geschäftsähnliche Handlungen
  1. Der Portalbetreiber ist verpflichtet, SFY stets eine aktuelle, erreichbare E-Mail Adresse mitzuteilen.
  2. SFY kann gegenüber dem Portalbetreiber rechtsverbindliche und sonstige Erklärungen (insbesondere Rechnungen und Abrechnungen) in Textform an die E-Mail-Adresse oder durch Hinterlegung im persönlichen Postfach im System von SFY abgeben. Der Portalbetreiber trägt dafür Sorge, seine E-Mails und die im System von SFY hinterlegten Mitteilungen regelmäßig abzurufen. Zum Nachweis des Zugangs von Erklärungen durch SFY reicht es aus, wenn SFY das Absenden der Erklärungen nachweist.
§9 Haftung des Portalbetreibers für Rechtsverstöße
  1. Der Portalbetreiber ist gegenüber SFY verpflichtet, bei der Werbung im Zusammenhang mit dem Namen storeforyou gesetzliche und vertragliche Verpflichtungen zu beachten, insbesondere keine wettbewerbswidrige Werbung zu betreiben. Unzulässig ist insbesondere:
    1. Werbung mit Telefonanrufen gegenüber Verbrauchern ohne deren Einwilligung oder gegenüber sonstigen Marktteilnehmern ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung;
    2. Werbung unter Verwendung von automatischen Anrufmaschinen, Faxgeräten oder elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt;
    3. Werbung unter Verwendung von Marken, soweit kein Einverständnis des Rechteinhabers vorliegt.
  2. Der Portalbetreiber stellt SFY von Ansprüchen Dritter frei, die durch den Verstoß gegen rechtliche Verpflichtungen gegenüber SFY geltend gemacht werden.
  3. Macht ein Dritter wegen eines Rechtsverstoßes des Portalbetreibers schlüssige Ansprüche gegen SFY geltend, kann SFY bei Gefahr im Verzuge Ansprüche anerkennen und Regress vom Portalbetreiber fordern, falls dieser nicht rechtzeitig und ausreichend an der Rechtsverteidigung mitwirkt und auf Anforderung Sicherheit für die notwendigen Verfahrenskosten leistet.
§10 Datenschutz
  1. Dem Portalbetreiber ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftrags- und Bestellabwicklung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Dem Portalbetreiber steht das Recht zu, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
  2. Der Portalbetreiber verpflichtet sich, die ihm zugeteilten oder von ihm gewählten Zugangskennungen vertraulich zu behandeln und zu verhindern, dass Dritte Zugang zu den Systemen von SFY erhält. Der Portalbetreiber haftet verschuldensunabhängig für die missbräuchliche Nutzung von Zugangskennungen des Portalbetreibers, es sei denn der Portalbetreiber weißt nach, dass der Missbrauch von SFY verursacht wurde.
  3. Die Daten, die dem Portalbetreiber in seinem persönlichen Administrationsbereich zur Verfügung gestellt werden, sind alleiniges Eigentum von SFY. Eine Verwertung dieser Daten außerhalb des Vertrages mit SFY ist untersagt.
§11 Vertragsübertragung
  1. SFY hat das Recht, Ansprüche aus diesem Vertrag oder den gesamten Vertrag auf einen Dritten zu übertragen.
  2. Der Portalbetreiber kann ab dem 3. Monat des Bestehens des Vertragsverhältnisses die Rechte aus diesem Vertrag entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten übertragen, sofern dieser gegenüber SFY den vertraglichen Pflichten des Portalbetreibers beitritt. Der übertragende Portalbetreiber haftet für Verbindlichkeiten des neuen Portalbetreibers. Die Übertragung bedarf der Zustimmung durch SFY, die jedoch nicht ohne hinreichenden Grund verweigert werden darf.
§12 Bearbeitungsgebühren
  1. SFY ist berechtigt, in bestimmten Fällen durch den Portalbetreiber verursachten zusätzlichen Bearbeitungsaufwand Bearbeitungspauschalen nach Maßgabe der jeweils gültigen Directories zu erheben.
§13 Haftung
  1. SFY haftet gegenüber dem Portalbetreiber unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Für sonstige Schäden haftet SFY nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschuss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§14 Vertragsänderungen
  1. SFY behält sich vor, diese Vertragsbedingungen und die Directories auch nach Vertragsschluss mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse anzupassen.
  2. SFY wird den Portalbetreiber mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen über die Änderungen in Textform (per E-Mail) informieren. Der Portalbetreiber hat die Möglichkeit, den Änderungen zu widersprechen. In diesem Fall hat SFY ein außerordentliches Kündigungsrecht. Schweigt der Portalbetreiber, gelten die Änderungen nach zwei Wochen nach Zugang der Änderungen als genehmigt. SFY wird den Portalbetreiber in der Mitteilung auf das Recht, Widerspruch einzulegen, und die Wirkung des Schweigens hinweisen.
§15 Schlussbestimmungen
  1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.
  2. Sofern der Portalbetreiber Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Würzburg als Gerichtsstand vereinbart.
  3. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Portalbetreiber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, unbestritten sind oder SFY diese schriftlich anerkannt hat.
  4. Zu diesem Vertrag bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
  5. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Klauseln des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Klauseln oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise im Rahmen des rechtlich Zulässigen am besten entspricht oder im Fall der Lücke, welche berücksichtigt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben würden, sofern sie bei Abschluss des Vertrages oder bei einer späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maße der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.
Stand 07.07.2009